Ihr Schimmelgutachter in Paderborn & OWL –
Schimmel erkennen & sicher beseitigen

Schimmel & Schadstoffe – Unsichtbare Gefahren in Innenräumen

Fühlen Sie sich in Ihren eigenen vier Wänden oft müde, gereizt oder krank? Tränende Augen, Kopfschmerzen oder Atemwegsbeschwerden können Anzeichen für eine Schimmelbelastung oder Schadstoffe in der Raumluft sein. In vielen Fällen stammen diese Belastungen direkt aus dem Gebäude – sei es durch Feuchtigkeit, Schimmelpilzbefall oder schadstoffhaltige Baumaterialien.

Als zertifizierte Schimmelgutachter in Paderborn und OWL untersuchen wir Innenräume auf Schimmelpilze, Feuchtigkeit und Schadstoffe. Wir helfen Ihnen, die Ursachen für gesundheitliche Beschwerden zu identifizieren und sichere Lösungen zu finden.

Schimmelanalyse & Gutachten – Unser Service für Sie

Schimmelpilze in Wohn- oder Arbeitsräumen sind nicht nur ein optisches Problem – sie können langfristig ernsthafte gesundheitliche Folgen haben. Wir bieten Ihnen professionelle Schimmelgutachten und individuelle Beratung zur Schimmelbeseitigung. Unsere Leistungen umfassen:

  • Schimmelgutachten & Feuchtigkeitsmessungen – Ermittlung von Schimmelpilzarten & Feuchtequellen
  • Raumluft- & Materialanalysen – Prüfung auf Schimmelsporen & Schadstoffe durch spezialisierte Labore
  • Ursachenanalyse & Sanierungspläne – Identifikation der Feuchtequelle & Erstellung eines Sanierungskonzepts
  • Ausschreibungstexte für Sanierungsfirmen – Damit Sie das richtige Unternehmen für die Sanierung finden
  • Baubegleitung & Nachkontrollen – Sicherstellen, dass der Schimmel langfristig entfernt bleibt

Ihr Experte für Schimmelgutachten in Paderborn & OWL

Ob Privathaushalt, Immobilienbesitzer, Bauherr oder Unternehmen – wir stehen Ihnen mit Fachwissen und Erfahrung zur Seite. Unser Ziel ist es, Schimmel nachhaltig zu beseitigen und für gesunde Innenräume zu sorgen.

Jetzt Schimmel untersuchen lassen – Ihr Schimmelgutachter in Paderborn & OWL

Lassen Sie Ihre Räume professionell auf Schimmel und Schadstoffe prüfen! Wir erstellen unabhängige Gutachten, entwickeln Sanierungslösungen und begleiten Sie bei der Umsetzung. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine Schimmeluntersuchung in Paderborn, Bielefeld, Gütersloh und ganz OWL!

Thomas Budde, Sachverständiger / Schimmelgutachter in Paderborn:

„Das Vorkommen von Schimmelpilze in Innenräumen kann verschiedene Ursachen haben. Diese Ursachen gilt es vollumfänglich zu ergründen.“ 

Der Vermieter sagt „Sie Lüften oder Heizen falsch!“ = muss man das so akzeptieren? Nein, müssen Sie nicht, er muss auch den Beweis erbringen.

Es ist grundsätzlich die Ursache der Schimmelbildung zu untersuchen und nachvollziehbar zu beweisen. Nur so können auch die richtigen Sanierungsmaßnahmen ergriffen werden. Im Streitfall erstelle ich ein gerichtstaugliches Gutachten, berate und schlichte bei Unstimmigkeiten zwischen den Beteiligten.

Die häufigsten Ursachen von Schimmel im Wohnraum sind;

– Gebäudefehler wie Undichtigkeiten des Sockels, Dachs oder des WDVS.

– Wärmebrücken durch unzureichende Dämmungen und fehlerhafte Bauweise

– Kein Lüftungskonzept, die Fenster sind undicht, alt oder falsch eingebaut 

– Ungenügendes Lüftungsverhalten, zu wenig Heizleistung u.v.m.

Zu dem Krankheitsbild, Sick-Building-Syndrom (krankmachende Gebäudeeinflüsse), mehren sich immer mehr die MCS-Erkrankungen (allgemeine Chemikalienunverträglichkeit).

Viele Schadstoffe führen nicht sofort zu gesundheitlichen Schäden, sondern erst auf Dauer zu einer langsamen Selbstvergiftung.

Einige der oben aufgelisteten Schadstoffe findet man in Produkten wie: Holzschutzfarben, Parkettklebern, PVC-Belägen, Tabakrauch, Montageschäume, Vinyl, Teerölprodukte, Holzverkleidungen (alt), Insektensprays, Reinigungsmitteln, Holzwerkstoffen (Spanplatte, OSB-Platte…) und alten Bodenbelägen im Allgemeinen.

Allergene Der Begriff Allergene bezeichnet Substanzen, die bei Patienten mit einer Fehlregulation des Immunsystems eine allergische Erkrankung auslösen können. Dabei handelt es sich häufig um für gesunde Menschen harmlose Substanzen unserer natürlichen Umgebung wie z.B. Pollen von Blütenpflanzen, Sporen von Schimmelpilzen, Haare/Schuppen von Haustieren oder Milch und Getreide bzw. deren Produkte. Die eigentlich Allergie auslösenden Bestandteile dieser potenziellen Allergenträger sind bestimmte Moleküle (Proteine, Kohlehydrate), die Haut und Schleimhäute durchdringen können und das Immunsystem aktivieren.  Wir führen Raumluftproben durch nach der ELISA-Methode zum Nachweis von
  • Hausstaub(-milben)
  • Schimmelpilzsporen
  • Tierhaar/-schuppen
Aeroallergene (Luft getragene Allergene): • Pflanzlicher Ursprung z.B.: Pollen, Getreidestaub, Mehle, Stoffe/Fasern, Schimmelpilzsporen, Naturgummilatex, u.s.w. • Tierischer Ursprung z.B.: Haare/-schuppen und Urin von Säugetieren, Federn, Hausstaub(-milben), u.s.w. • Vorwiegend berufliches Umfeld (mikrobiell/Chemikalien) z.B.: Enzyme, Isocyanate, Formaldehyd, Azofarbstoffe u.s.w. Wir führen den Allergennachweis in Staub, Material und Luft. Quantitativer Nachweis löslicher Allergene in Extrakten aus unterschiedlichen Proben mittels ELISA (Enzyme Linked Immuno-Sorbent Assay). Nachweis verschiedener Allergene (z.B. Milben: Der p 1, Der f 1, Katze: Fel d 1, Hund: Can f 1 etc.) in verschiedenen spezifischen ELISA-Tests Die ELISA-Methode ermöglicht eine quantitative Bestimmung löslicher Allergene. Sie basiert auf der Erkennung und Bindung zwischen Allergen und Antikörper. Sie zeichnet sich durch eine hohe Spezifität und Sensitivität aus und ist innerhalb von maximal 3 Tagen durchführbar. Unsere Allergennachweise erarbeiten wir in Zusammenarbeit mit: BMA-Labor GbR Biologisches Mess- und Analyselabor in Bochum Technologiezentrum Ruhr Universitätsstr. 142  Dr. rer. nat. Ute Stephan (Geschäftsführerin)                        

Analyse & Beratung

Einstufung von Formaldehyd:

Einsatz als Klebstoffbestandteil in Holzwerkstoffen wie Spanplatten, OSB-Platten etc. Diese Platten sind in Emissionsklassen eingeteilt (E1-E3). Für die Einstufung in E1 darf die Formaldehydkonzentration in einer Prüfkammer, unter genau festgelegten Bedingungen, 0,1 ppm nicht überschreiten

Nach der EU-Verordnung 605/2014 wird Formaldehyd als krebserregend Kategorie 1B und mutagen Kategorie 2 eingestuft.

Der Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) hat in 2016 einen Richtwert von 0,1mg/m³ Innenraumluft abgeleitet. Dieser Wert sollte auch nicht länger als eine halbe Stunde überschritten werden.

Der Arbeitsplatzgrenzwert (MAK-Wert) im Bereich des Arbeitsschutzes liegt bei 0,3 ppm, dies entspricht 0,37 mg/m³ Innenraumluft.